BUK

BUK ist die Abkürzung für Beratung und Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung.

Kinder und Jugendliche mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen bewältigen die Lebensanforderungen während ihrer Schulzeit in individuell sehr unterschiedlichem Ausmaß, häufig unter erheblich erschwerten Bedingungen. Dabei können diese Bedingungen „je nach individuell vorhandenen Lebens- und Lernsituationen kompensiert oder verstärkt werden. Das Ausmaß und der Verlauf der Körperbehinderung bzw. der motorischen Entwicklungserschwerung ist nicht ausschließlich unter den physiologischen, sondern auch unter den familiären, sozialen, medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Bedingungen zu betrachten“ (Lehrplan Sonderpädagogische Förderung Schleswig-Holstein [2002], S. 116).

Die langjährigen Erfahrungen zeigen, dass eine frühzeitige Beratung und Unterstützung aller am Erziehungs- und Lernprozess Beteiligten maßgeblich dazu beiträgt, die Lebens- und Lernsituation der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Ihnen kann so zu einer ihren individuellen Möglichkeiten wirklich entsprechenden schulischen Bildung verholfen werden.

Hinweise auf eine möglicherweise bestehende motorische Beeinträchtigung oder Behinderung (Körperbehinderung) können sich zu Beginn oder während der Schulzeit ergeben

  • im Rahmen des Einschulungsverfahrens (Schulspiel, Elterngespräch, kinder- und jugendärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt)
  • durch Hinweise der Eltern oder des/der Schülers/Schülerin selbst (z.B. auf durchgemachte schwere Erkrankungen, erlittene Unfälle)
  • durch Beobachtungen der Lehrkräfte (verändertes Bewegungsverhalten, veränderte Belastbarkeit).

Die Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte haben im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zur Beratung und Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (BUK) regionale Kreisfachrichtungsbeauftragte eingesetzt, die die Schulen, Eltern und die Betroffenen selbst in den folgenden Tätigkeitsbereichen unterstützen:

  • Abklärung, Abgrenzung und ggf. Ermittlung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
  • Suche eines geeigneten Förderortes: Einleitung einer zielgleichen oder zieldifferenten integrativen Maßnahme in der allgemein bildenden Schule
    Suche eines geeigneten Förderortes außerhalb der allgemein bildenden Schule (Förderzentren, ggf. Internatsbeschulung)
  • Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern und Lehrkräfte zur Sicherstellung eines erfolgreichen schulischen Lernens einschließlich der Beratung zu Differenzierungsmaßnahmen und zum Hilfsmitteleinsatz im Unterricht, der Abklärung gezielter diagnostischer Fragestellungen, der Beratung zu Fragen der Leistungsbewertung und eines schulischen Nachteilsausgleichs, der Beratung und ggf. zeitlich begrenzten Durchführung spezifischer Fördermaßnahmen, der Kooperation mit der beteiligten Schule, dem Schulamt, Schulträger, medizinischen und therapeutischen Einrichtungen sowie den überregionalen Förderzentren, der Beratung und Unterstützung bei evtl. erforderlichen baulichen Maßnahmen und zusätzlichen Hilfsmittelversorgung (in Kooperation mit dem Schulträger sowie behandelnden Ärzten und Therapeuten), der kollegialen Fortbildung und der Sicherstellung eines thematischen Informationsaustauschs, der Unterstützung bei einem ggf. zu erstellenden sonderpädagogischen Förderplan (in Abstimmung mit dem ggf. beteiligten Förderzentrum Lernen) sowie der Unterstützung bei Anträgen (z.B. gegenüber Krankenkassen und Sozialhilfeträgern).

Erfahrene Lehrkräfte der Lilli-Nielsen-Schule beraten und unterstützen auf Anfrage die betroffenen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrkräfte dabei, möglichst förderliche Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen zu schaffen. Leitlinie dabei ist es, die Ziele zu erreichen, die den individuellen Möglichkeiten des betreffenden Kindes oder Jugendlichen entsprechen. Die Verantwortung für die Schülerin oder den Schüler verbleibt in jedem Fall bei der besuchten Schule. Es ist unser Anliegen, die gemeinsame Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen der Stadt Kiel bestmöglich zu unterstützen.